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Wahlbenachrichtigung Verloren

Wahlbenachrichtigung verloren – Was nun?

Wahlbenachrichtigung nicht auffindbar

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben, ist das kein Grund zur Sorge. Sie können trotzdem wählen gehen. Bringen Sie einfach einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, der Ihre Anschrift enthält. Damit können Sie nachweisen, dass Sie in dem entsprechenden Wahllokal wahlberechtigt sind.

Wahlbenachrichtigung als Nachweis

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vorzeigen, erleichtert das den Wahlvorgang. Sie müssen sich dann nicht erst in den Wählerverzeichnissen eintragen lassen. Es genügt, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vorlegen und Ihre Identität nachweisen.

Wahlbenachrichtigung nicht erhalten

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie dennoch wählen gehen. Gehen Sie einfach zu Ihrem zuständigen Wahllokal und weisen Sie sich dort mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass aus. Sie werden dann in die Wählerlisten eingetragen und können Ihre Stimme abgeben.

Ohne Wahlbenachrichtigung zum Wahllokal

Wenn Sie ohne Wahlbenachrichtigung in Ihr Wahllokal gehen, müssen Sie sich ausweisen. Dies kann beispielsweise mit einem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein erfolgen. Es ist wichtig, dass das Ausweisdokument Ihre aktuelle Anschrift enthält.

Wahlbenachrichtigung erhalten

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie in das in der Benachrichtigung angegebene Wahllokal gehen können. Dort werden Sie in den Wählerverzeichnissen eingetragen und können Ihre Stimme abgeben.


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